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Mitteilung vom 16. August 2010

Der BDS Bern schaltet sich in den Kampf gegen die Reitschule ein 
 
Der Bund der Steuerzahler unterstützt an vorderster Front und mit erheblichen eigenen Mitteln die Bemühungen zur Schliessung der Reitschule

Der Bund der Steuerzahler des Kantons Bern (BDS)  unterstützt die Bestrebungen zur Schliessung und zum Verkauf der Reitschule aktiv mit einer eigenen Kampagne und, dies aufgrund der schweizweiten Signalwirkung, mit mindestens einem fünfstelligen Betrag. Je nach Eingang von Spendengeldern wird nebst einer Flugblattaktion auch noch eine Plakataktion mit den beiden Sujets durchgeführt.

Die Beiträge von Stadtberner Steuergeldern in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken, die jährlich für die Reitschule verschleudert werden, sind nicht mehr akzeptabel. Gleichzeitig ist dieser rechtsfreie Raum nun umgehend stillzulegen.

Es bleibt den unzähligen Kulturschaffenden, die für die Reitschule Sympathie verspüren, unbenommen, via eine eigene Trägerschaft selber eine Kaufofferte einzureichen. Anschliessend hätten sie wie alle anderen Hauseigentümer in den engen Maschen der Stadtberner Vorschriften die Möglichkeit, die Reithalle mit eigenen Mitteln umzubauen, ohne dass dabei weiterhin die steuerzahlende Bevölkerung belangt werden muss.

Mit Befremden nimmt der BDS von der Kampagne verschiedener Musiker gegen Exponenten der Reitschulinitiative Kenntnis. Offenbar will man mit gewissen Songs (und verdeckter Aufforderung zur Gewalt) unliebsame Politiker mundtot machen.

Der BDS weist darauf hin, dass mit der Initiative ein rechtmässiges Volksrecht genutzt wurde und von über 5‘000 Bernerinnen und Berner rechtsgültig unterzeichnet wurde. Offenbar hat man im Umfeld der Reitschule mehr Erfahrung mit illegalen und unbewilligten Massnahmen.

Der BDS fordert die Radio- und TV-Stationen auf, die "Reitschulsongs" bis am Tage nach der Abstimmung von Ende September nicht mehr auszustrahlen oder im Gegenzug den Befürwortern eben so viel Sendeplatz einzuräumen. Politische Werbung in Radio und Fernsehen ist gemäss Artikel 18 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) verboten. Die Songs von Müslim, Tomazobi und weiteren Gruppen verstossen klar gegen die Bestimmungen, wonach politische Werbung im Vorfeld von Abstimmungen unzulässig ist. Ohne Gegenrecht an die Initianten wird der BDS gegen die entsprechenden Radiostationen Beschwerden und Klagen beim Bundesamt für Kommunikation führen, welches neu für solche Beschwerden zuständig ist. Der BDS bittet die Bevölkerung,  entsprechenden Radiostationen mit Zeitangaben der gespielten Songs dem BDS via Internet zu melden.

 

Bei Rückfragen steht zur Verfügung:
Grossrat Thomas Fuchs,
Geschäftsführer
Bund der Steuerzahler Kanton Bern 
tf@thomas-fuchs.ch
Tel.  079 302 10 09

   

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