BDS-Initiative zur Abschaffung der Abgangsentschädigungen für Zürcher Stadträte

Der Verein „Bund der Steuerzahler“ (BDS) hat am 3. Januar 2006 die Lancierung der Stadtzürcher Volksinitiative „Für vernünftige Ruhegehälter ohne überrissene Ab­gangsentschädigungen“ bekannt gegeben. Nachdem früher in den Städten Zürich und Bern an der Urne bereits Initiativen des BDS zur Senkung der Löhne gut geheis­sen worden sind, nimmt der BDS nun erstmals die Abgangsleistungen für Exekutiv-Mitglieder ins Visier.

Vertreter der Vereinigung Bund der Steuerzahler (BDS) haben die Öffentlichkeit am 3. Januar 2006 über die Initiative „Für vernünftige Ruhegehälter ohne überrissene Abgangsentschädigungen“ orientiert. Mit dem Volksbegehren sollen die Abgangsleistungen für die Mitglieder der Zürcher Stadtregierung ersatzlos gestrichen werden.

Alfred Heer, Präsident des BDS und SVP-Kantonsrat aus Zürich, erinnerte in seinen Ausführungen daran, dass das Gehalt der Mitglieder des Zürcher Stadtrats aufgrund einer Volksinitiative des BDS, die am 21. Mai 2000 an der Urne angenommen worden war, auf 220’000 Franken beschränkt ist. Am 2. November 2005 nun habe der Stadtrat durch den Gemeinderat eine Vorlage absegnen lassen, die hohe Abgangsentschädigungen vorsieht.

Belohnung für unfähige Stadträte?

Besonders stossend an der neuen Regelung sei die Tatsache, dass ein unfreiwilliger Ab­gang noch speziell vergoldet werde, indem die Abgangsleistungen in diesem Fall höher sind, als wenn der Abschied freiwillig erfolgt ist. Dies bedeute, dass Stadträte, die sich als unfähig erwiesen haben und abgewählt werden, noch besonders belohnt werden.

Der Stadtrat, so Heer, wolle den Stimmbürger für dumm verkaufen, wenn er glaube, seinen gesenkten Lohn mit neuen Privilegien kompensieren zu können. Mit der Initiative des BDS müsse nun sicher gestellt werden, dass in dieser Sache das Volk das letzte Wort hat.

Roger Liebi, Mitglied des BDS und Gemeinderat in Zürich, bezeichnete die im November beschlossenen Abgangsleistungen an ausscheidende Stadtratsmitglieder als überrissen. Liebi rechnete vor, dass ein nach vier Amtsjahren freiwillig abtretendes Stadtratsmitglied eine Abgangszahlung von bis zu 736’000 Franken erhalte.

Bis zu 680’000 Franken Entschädigung pro Amtsjahr

Im Extremfall ermögliche es die neue Regelung, dass einem nach vier Jahren im Amt abgewählten Stadtrat das Ausscheiden mit bis zu 1,84 Mio. Franken an Abgangsleistungen ver­süsst wird. Das bedeute zusammen mit dem Gehalt und umgerechnet auf die vier Amts­jahre eine Entschädigung von über 680’000 Franken im Jahr.

Hart ins Gericht ging Roger Liebi mit dem Argument des Stadtrates, wonach die neu festgelegten Abfindungen „die Risiken einer Nichtwiederwahl mit möglichen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen“. Diese Begründung ist gemäss Liebi realitätsfremd, denn die Stadträte seien, wie sie jetzt ja auch im Wahlkampf betonen, alle gut qualifiziert. Das Argument sei ausserdem deshalb falsch, weil die neue Regelung auch für Stadträte, die freiwillig zurücktreten, Abgangsentschädigungen vorsehe.

Der Zürcher Gemeinderätin Cornelia Schaub, ebenfalls Mitglied des BDS, bezeichnete die Abgangsleistungen, die der Stadtrat vom Gemeindeparlament hat absegnen lassen, als schamlose Abzockerei. Sie betonte in ihrem Rückblick auf die beiden bisherigen Lohnsenkungsinitiativen des BDS in den Städten Zürich und Bern, dass die seinerzeitigen Abstimmungserfolge gegen den politischen Widerstand fast aller Parteien zustande gekommen sind.

Unzulässiger Vergleich mit der Privatwirtschaft

Nach Auffassung von Schaub ist der Einwand gegen die vorliegende neueste BDS-Initia­tive, die Privatwirtschaft zahle höhere Löhne und Abgangsleistungen und die öffentliche Hand sei mit gekürzten Entschädigungen nicht mehr konkurrenzfähig, unzulässig. Zum einen würden, so Schaub, die in der Öffentlichkeit thematisierten Millionensaläre und -abfindungen nur einer kleinen Spitze von Topmanagern ausbezahlt. Ausserdem sei die Privatwirtschaft vom Staat unabhängig. Deren Löhne seien nicht von den Steuerzahlern finanziert.

Cornelia Schaub betonte, dass weitere immaterielle Faktoren wie die Möglichkeit zur politischen Einflussnahme, Ansehen und Prestige, ein hoher Bekanntheitsgrad, die Führungsverantwortung usw. das Amt eines Zürcher Stadtrates attraktiv machen und auch bei begrenzten Löhnen und trotz des absehbaren Wegfallens der hohen Abgangsleistungen zur Folge haben, dass stets genügend qualifizierte Anwärter für das Stadtratsamt zur Verfügung stehen.

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