Am 18. Mai 2014 stimmen die Bernerinnen und Berner über die Haupt- und die Eventualvorlage zum Pensionskassengesetz ab. Für den Bund der Steuerzahler sind beide Vorlagen teure Luxuslösungen, welche zu höheren Schulden führen. Er lehnt deshalb beide PKG-Vorlagen klar ab.
Sowohl die Haupt- wie auch die Eventualvorlage führen zu erheblichen Mehrkosten für die Steuerzahler. Mit der Ausfinanzierung der Pensionskassen steigt die Schuldenlast des Kantons Bern wieder auf rund 10 Milliarden Franken an. Auf einen Schlag wären damit die vergangenen Anstrengungen zum Schuldenabbau zunichtegemacht. Teuer rächen wird sich die Ausfinanzierung insbesondere bei einem Anstieg der Zinsen.
Der BDS erachtet beide Vorlagen als Luxuslösungen. Bei Sanierungsmassnahmen schreibt das Bundesgesetz eine Kapitalisierung bis 80 Prozent vor, im Kanton Bern liegt diese Quote bei 83 Prozent. Hinzu kommt, dass der Kanton immer noch mit einem technischen Zinssatz von unverhältnismässigen 4 Prozent rechnet. Dieser ist schlicht realitätsfern, liegt die erzielbare Rendite heute zwischen 1,6 bis 2,5 Prozent. Der BDS fordert den Kanton Bern auf, dass der Zinssatz endlich dem heutigen Niveau angepasst wird.
Unbegreiflich ist aus Sicht des BDS auch die Hektik, mit der die Pensionskassenrevision im Grossrat behandelt worden sind. Auch nach dem Primatwechsel gilt die Staatsgarantie weitere 20 Jahre lang. Folglich kann auch eine behutsame Sanierung ohne sofortige Ausfinanzierung erfolgen. Zudem ist festzuhalten, dass der Primatwechsel auch bei einem doppelten Nein in Angriff genommen werden kann. Dieser ist bei allen politischen Vertretern unbestritten und könnte auch per parlamentarischen Vorstoss oder ansonsten via Volksinitiative eingeführt werden. Eine gleichzeitige Ausfinanzierung ist nicht notwendig.
Der BDS lehnt diese Luxuslösungen auf Kosten der Steuerzahler ab und sagt darum 2x Nein zu den Pensionskassen-Vorlagen.