Nach SNB-Leitzinsentscheid: Bund der Steuerzahler verzichtet auf Lancierung ihrer Volksinitiative «Negativzinsen in die AHV»

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat mit seinem jüngsten Entscheid das Ende der Negativzinsen eingeläutet. Die Abkehr von Negativzinsen ist allein schon aus ordnungspolitischer Sicht dringend nötig: Minuszinsen verführen die öffentliche Hand zu einer vermehrten Aufnahme von Fremdkapital. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Zinswende nun auch zu entsprechenden Mehrbelastungen bei der Schuldenbedienung führen, welche die Steuerzahler zu tragen haben. Stossend an Negativzinsen ist insbesondere der Umstand, dass Unternehmen und Private für das Halten von Spareinlagen bestraft werden. Die Wertschöpfung weg von der Privatwirtschaft und hin zur SNB war und ist für den Bund der Steuerzahler (BDS) ein Hauptkritikpunkt.

Der BDS hat deshalb eine Initiative bei der Bundeskanzlei in Vorprüfung gegeben, welche diesen Missstand korrigieren wollte. Das Volksbegehren zielte dabei darauf ab, dass der Bund seinen Anteil aus den Gewinnausschüttungen der SNB durch Negativzinsen vollumfänglich über die AHV der Bevölkerung zurückvergütet. Damit wären die Folgen der Negativzinspolitik zumindest abgefedert worden. Durch den SNB-Entscheid, die Leitzinsen nun auf 0,50 Prozent anzuheben, erübrigt sich im Moment die Lancierung einer Volksinitiative. Der BDS hält ihr «pfannenfertiges» Volksbegehren jedoch weiterhin bereit, sollten sich Negativzinsen aus Sicht der SNB dereinst erneut aufdrängen.

Dem Bund der Steuerzahler geht die Arbeit jedoch nicht aus – im Gegenteil: Im Kanton Schwyz brachte der BDS erfolgreich ein Referendum zustande, welche sich gegen massive Lohnerhöhungen für den Schwyzer Regierungsrat richtet. In der Stadt Bern befinden die Stimmberechtigten im November dank BDS-Referendum über ein millionenteures Parkhaus-Projekt für Velos ab. Weitere Kosten für die Steuerzahler drohen in der Stadt Bern überdies mit höheren Parkgebühren, höheren Steuern und Mehrkosten für die städtische Verwaltung wegen Luxus-Nebenleistungen wie 8 Wochen Elternzeit oder grosszügigem, automatischem Teuerungsausgleich. Auch hier wird sich der BDS mittels Referenden für die Interessen und Belange der Steuerzahlenden einsetzen. Im Kanton Zürich planen wir eine Volksinitiative für eine Obergrenze bei den Unternehmenssteuern.

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