Unternehmenssteuerreformgesetz III: Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage

Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III). Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage vom 19. September 2014

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Bund der Steuerzahler kann die Reform nur unterstützen, wenn diese nicht via Kapitalgewinnsteuern auf Kosten der KMU abgewickelt wird.

Beantwortung einzelner Fragen

Frage 1: Befürworten Sie die steuerpolitische Stossrichtung der USR III, die aus folgenden Elementen besteht (Ziff. 1.2.1 der Erläuterungen)?

  • Einführung neuer Regelungen für mobile Erträge, die den internationalen Standards entsprechen;
  • kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen;
  • weitere Massnahmen zur Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts. 

Wir sind der Meinung, dass man nicht jedem Druck durch das Ausland nachgeben sollte und erwarten vom Bundesrat härtere Verhandlungen. Die bisherigen Schwächungen des Finanzplatzes sind inakzeptabel.

Wir erachten die vom Bundesrat ebenfalls in Erwägung gezogene Senkung der direkten Bundessteuer als zielgerichtete und erfolgsversprechende Massnahme. Die Höhe der direkten Bundessteuer hat keinen Einfluss auf die Wettbewerbsintensität zwischen den Kantonen.

Grundsätzlich begrüssen wir weitere Massnahmen zur Verbesserung des Unternehmenssteuerrechtes. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass sich die USR III auf die wichtigsten und dringendsten und insbesondere auf klar mehrheitsfähige Anpassungen beschränken muss. Nur so kann eine rechtzeitige Umsetzung erfolgen.

Frage 2: Befürworten Sie folgende Massnahmen (Ziff. 1.2.3. der Erläuterungen)?

  • Abschaffung der kantonalen Steuerstatus;
  • Einführung einer Lizenzbox auf der Ebene der kantonalen Steuern;
  • Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer;
  • Anpassungen bei der Kapitalsteuer;
  • Regelung zur Aufdeckung stiller Reserven;
  • Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital;
  • Anpassungen bei der Verlustverrechnung;
  • Anpassungen beim Beteiligungsabzug;
  • Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften;
  • Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren.

Wir lehnen die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus ab.

Aus Gründen der Einfachheit und Gleichbehandlung (Branchen/Unternehmensgrössen) bevorzugen wir eine generelle Senkung der Steuerbelastung anstelle der Einführung der Lizenzbox.

Die zinsbereinigte Gewinnsteuer gemäss erläuterndem Bericht lehnen wir ab. Die Unterscheidung zwischen durchschnittlichem und überdurchschnittlichem Eigenkapital erachten wir als künstlich und schwer objektivierbar. Dies führt zu einer Verkomplizierung des Steuersystems und zu einer Reduktion der Rechtssicherheit.

Aus Gründen der Einfachheit schlagen wir eine generelle Senkung der Kapitalsteuern vor.

Wir unterstützen eine Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital bei einer Gegenfinanzierung durch strukturelle Überschüsse.

Wir begrüssen die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung bezüglich Verlustverrechnung. Diese Anpassung erachten wir als Verbesserung der Standortattraktivität,

Wir lehnen die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften von natürlichen Personen entschieden ab. Die Kapitalgewinnsteuer steht weder im direkten Zusammenhang mit der Sicherung der mobilen Unternehmenssteuerbasis noch gehört sie zur Unternehmensbesteuerung. Wir teilen die Einschätzung des Eidgenössischen Finanzdepartements: „Eine Mehrbelastung der natürlichen Personen würde umgekehrt die politischen Chancen der Reform empfindlich schmälern.[1] Die Volksinitiative „für eine Kapitalgewinnsteuer“ wurde sehr deutlich von 65.9% der Stimmenden und allen Ständen verworfen. Die verfassungsmässige Eigentumsgarantie schützt den Bürger gegen solche konfiskatorische Besteuerung.

Bei einer Einführung einer Kapitalgewinnsteuer für natürliche Personen würden wir das Referendum ergreifen bzw. unterstützen. 

Unter Berücksichtigung obiger Ausführungen sowie des Abstimmungsergebnisses der USR II und der unerwarteten Folgen der USR II, schätzen wir die Erfolgschancen eines allfälligen Referendums als sehr hoch ein.

Jede Änderung der Steuergesetze muss künftig auf administrative Einfachheit ausgerichtet sein:

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Der Bund der Steuerzahler (BDS) ist die unabhängige, gemeinnützige und parteipolitisch neutrale Schutzvereinigung aller Steuerzahler in der Schweiz. Unsere Mitglieder kommen aus allen Kreisen der Bevölkerung. Unsere Ziele:

  • für ein zeitgerechtes Steuer- und Abgabesystem
  • für eine Vereinfachung der Besteuerung
  • für eine Reduktion der Steuer- und Abgabenlast
  • für eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltführung
  • für einen Abbau des Schuldenberges und der Defizite in den öffentlichen Haushalten von Bund, Kantonen und Gemeinden
  • für die Verhinderung der Verschwendung von Steuergeldern

Mit freundlichen Grüssen

Nationalrat Alfred Heer, Präsident Bund der Steuerzahler

a/Nationalrat Thomas Fuchs, Geschäftsführer / Sekretär

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